MPU-Lexikon

Alle Fachbegriffe, die du rund um deine MPU kennen musst, mit ausführlicher Erklärung.

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A

AAK (Atemalkoholkonzentration)

Messung des Alkoholgehalts in der Atemluft, die klassischerweise über das sogenannte Pusten bei Polizeikontrollen stattfindet. Vergleiche auch: BAK (Blutalkoholkonzentration).

Abstinenz

Unter Abstinenz wird im Rahmen der MPU ein vollständiger Verzicht auf eine bestimmte Substanz oder Substanzgruppe bezeichnet. Genauer lässt sich von Alkoholabstinenz und Drogenabstinenz sprechen. Für die MPU bedeutet die Entscheidung zur Abstinenz in aller Regel, dass du Abstinenznachweise erbringen musst.

Abstinenzentscheidung

Eine Abstinenzentscheidung ist der bewusste Entschluss einer Person, dauerhaft auf den Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol oder Drogen zu verzichten. Sie ist oft Teil eines suchttherapeutischen oder verkehrstherapeutischen Prozesses und basiert auf der Einsicht, dass ein Leben ohne die entsprechende(n) Substanz(en) für die jeweilige Person der beste Weg ist.

Abstinenzmotivation

Abstinenzmotivation bezeichnet die innere Bereitschaft und den Antrieb einer Person, auf den Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol oder Drogen zu verzichten. Sie entsteht aus persönlichen Einsichten und Zielen ist ein zentraler Faktor für die positive Veränderung bei fortgeschrittener Alkohol- und/oder Drogenproblematik bzw. Abhängigkeitserkrankungen. 

Abstinenznachweis

Im Rahmen der MPU bei Alkohol- und/oder Drogengfragestellungen werden häufig Abstinenznachweise erwartet: Laborbelege mittels Blut-, Urin- oder Haaranalysen. Diese müssen den aktuellen CTU-Kriterien entsprechen, um bei der MPU anerkannt zu werden. Der Abstinenzzeitraum richtet sich nach dem sogenannten Schweregrad der Thematik (siehe MPU-Hypothesen). Da die Klärung der Abstinenz eine komplexe ist, empfehlen wir eine MPU-Beratung bei einem kompetenten Anbieter, der die FFI-Kriterien erfüllt. Damit stellst du sicher, dass du die richtige Entscheidung für deine positive MPU triffst.

Abstinenzzeitraum

Im Vorfeld der MPU kann es sinnvoll bzw. notwendig sein, Abstinenznachweise zu erbringen. Der für die MPU erforderliche Abstinenzzeitraum richtet sich nach dem sogenannten Schweregrad der Thematik (siehe MPU-Hypothesen). Für die MPU kommen je nach Hypothese 6, 12 oder 15 Monate Nachweisdauer in Frage; in einzelnen Fällen kann auch ein längerer Abstinenzzeitraum verlangt werden. Da die Klärung der Abstinenzfrage eine komplexe ist, empfehlen wir eine MPU-Beratung bei einem kompetenten Anbieter, der die FFI-Kriterien erfüllt. Damit stellst du sicher, dass du die richtige Entscheidung für deine positive MPU triffst.

Akteneinsicht

Dein gutes Recht als Betroffener von einer MPU-Anordnung: Du kannst einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde (auch Führerscheinstelle genannt) vereinbaren, um Akteneinsicht zu nehmen. In der Regel ist es dabei auch möglich, Kopien (Handyfotos) von der Akte zu machen. Ein einfacher Weg zur Akteneinsicht ist auch, damit einen Rechtsanwalt zu beauftragen – dieser bekommt die Akte von der Behörde zugeschickt bzw. erhält eine digitale Kopie. Die Akteneinsicht ist sehr sinnvoll für die MPU-Vorbereitung, damit du dich in deiner eigenen Fallgeschichte mindestens so gut auskennst wie deine MPU-Gutachter, welche deine Akte von der Behörde zur Verfügung gestellt bekommen, um dich zu begutachten.

Alkoholauffälligkeit

Fachwort für ein Delikt im Straßenverkehr, das unter dem Einfluss von Alkohol begangen wurden, auch Trunkenheitsfahrt genannt. Kann ab 1,1 ‰ zur Anordnung einer MPU führen.

Alkoholfragestellung

Die Fahrerlaubnisbehörde formuliert anlassbezogen eine oder mehrere Fragestellungen für deine MPU. Bei Alkoholauffälligkeit lautet eine typische Fragestellung: »Ist zu erwarten, dass Herr XY/Frau XY zukünftig erneut unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen wird.« 

Alkoholgefährdung

Eine Alkoholgefährdung wird angenommen, wenn eine gesteigerte Alkoholgewöhnung zu unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken geführt hat. In den MPU-Beurteilungskriterien wird die Alkoholgefährdung auch als HypotheseA 3 bezeichnet. Um zu dieser Hypothese zu gelangen, müssen durch eine Differentialdiagnostik zunächst die Hypothesen A 1 (Alkoholabhängigkeit) und A 2 (Fortgeschrittene Alkoholproblematik) ausgeschlossen werden. Sofern keine Abstinenzentscheidung getroffen wurde, ist bei der Hypothese der Alkoholgefährdung (A 3) das sogenannte Kontrollierte Trinken als Ziel des veränderten Verhaltens möglich. 

Alkoholgewöhnung

Alkoholgewöhnung beschreibt den Prozess, bei dem sich der Körper und das Gehirn an den regelmäßigen Konsum von Alkohol anpassen. Dabei entwickelt sich eine sogenannte Alkoholtoleranz, das heißt: Es wird zunehmend mehr Alkohol benötigt, um die gleiche Wirkung zu erzielen wie zuvor. Diese Toleranz kann ein Anzeichen für eine beginnende oder fortschreitende Alkoholproblematik sein und kann sowohl körperliche als auch psychische Auswirkungen mit sich bringen.

Alkoholmissbrauch

Schillernder Begriff, der oft missverständlich gebraucht wird. Im juristischen Verständnis taucht er sowohl in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als auch im Straßenverkehrsgesetz (StVG) auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Fahreignung. Der Begriff Alkoholmissbrauch wird im Straßenverkehrsgesetz (StVG) selbst nicht ausdrücklich definiert, spielt aber eine Rolle im Rahmen der Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 3 StVG), wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist, was dann über die FeV konkretisiert wird. In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird Alkoholmissbrauch als eine Tatsache betrachtet, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet. In solchen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen. In Anlage 4 zur FeV wird Alkoholmissbrauch wie folgt verstanden: »Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können.« Das bedeutet: Auch wenn keine Abhängigkeit besteht, reicht es für die Annahme von Missbrauch aus, wenn jemand mit einem hohen Promillewert oder wiederholt unter Alkoholeinfluss fährt oder nicht zuverlässig zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennt. Im verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Verständnis wird der Begriff Alkoholmissbrauch manchmal als veraltete Bezeichnung für eine Fortgeschrittene Alkoholproblematik (auch: Schädlicher Gebrauch von Alkohol) verwendet.

Alkoholabhängigkeit

Alkoholabhängigkeit ist eine klinisch relevante, chronische Suchterkrankung, die durch ein starkes Verlangen nach Alkohol (Craving), Kontrollverlust über den Konsum, Toleranzentwicklung, körperliche Entzugssymptome und die Fortsetzung des Konsums trotz negativer gesundheitlicher und sozialer Folgen gekennzeichnet ist. Entgegen häufiger Geschichten über die MPU gilt nicht jede Trunkenheitsfahrt als Zeichen für Alkoholabhängigkeit. Die Befürchtung mit einer Promille-Fahrt von den MPU-Gutachtern »direkt als Alkoholiker abgestempelt zu werden« ist unbegründet. Die MPU ist gerade deswegen ein so aufwendiges medizinisches und psychologisches Verfahren, damit fein differenziert werden kann zwischen den verschiedenen Abstufungen, die hinter eine Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr stecken kann: Neben der Abhängigkeit kennt die MPU auch geringergradige Ausprängungen des übermäßigen Alkoholkonsums, die zum Beispiel als Alkoholgefährdung oder Schädlicher Gebrauch von Alkohol bezeichnet werden. 

Alkoholabstinenz

Unter Abstinenz wird im Rahmen der MPU ein vollständiger Verzicht auf Alkohol bezeichnet. Für die MPU bedeutet die Entscheidung zur Abstinenz in aller Regel, dass du Abstinenznachweise erbringen musst.

Alkoholtoleranz

Alkoholtoleranz bezeichnet die verminderte Wirkung von Alkohol bei wiederholtem Konsum, wodurch eine Person immer größere Mengen benötigt, um die gleiche Wirkung zu erzielen wie zuvor. Diese Anpassung des Körpers und des Nervensystems kann ein Anzeichen für eine beginnende oder fortschreitende Alkoholproblematik sein. Sie ist ein zentrales Merkmal der Alkoholgewöhnung und spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung einer Alkoholabhängigkeit.

Anordnung

Mit Anordnung ist im Zusammenhang mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis normalerweise die Anordnung einer Medzinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) gemeint, welche in der Regel durch die Fahrerlaubnisbehörde ergeht, seltener durch ein Gerichtsurteil. Wichtig ist zu beachten, ob mit der Anordnung Fristen verbunden sind, die es einzuhalten gilt. Bei Fragen zur Anordnung kann dich ein guter Rechtsanwalt (bevorzugt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Verkehrsverwaltungsrecht) und  auch ein kompetenter MPU-Berater unterstützen.

Ärztliches Gutachten

Ein ärztliches Gutachten wird angeordnet, wenn Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Es dient der medizinischen Abklärung, ob bestimmte Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Das Gutachten muss von einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt werden und basiert auf einer gründlichen Anamnese, gegebenenfalls ergänzt durch Befunde oder fachärztliche Stellungnahmen. Es ist insbesondere bei chronischen Erkrankungen, neurologischen Störungen oder psychischen Auffälligkeiten relevant und kann auch als Grundlage für weitere Maßnahmen wie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) dienen.

B

BAK (Blutalkoholkonzentration)

Landläufig bekannt als Promillewert, meist ermittelt durch eine forensische Blutprobe. Der Wert, der relevant für gerichtsfeste MPU-Anordnungen ist. In der Regel wird die MPU ab einer BAK von 1,1 ‰ angeordnet, spätestens ab einer BAK von 1,6 ‰. Wird die BAK aus der AAK (Atemalkoholkonzentration) errechnet, enstpricht der BAK der doppelten AAK. Moderne Atemalkohol-Testgeräte zeigen bereits die errechnete BAK an.

Benzodiazepine

Benzodiazepine sind eine Klasse von Medikamenten, die zur Behandlung von Angststörungen, Schlafstörungen, Krampfanfällen und anderen neurologischen oder psychischen Beschwerden eingesetzt werden. Sie wirken beruhigend, angstlösend und muskelentspannend, indem sie die Wirkung des Neurotransmitters GABA im zentralen Nervensystem verstärken. 

Die Einnahme von Benzodiazepinen kann die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen – insbesondere durch Nebenwirkungen wie Müdigkeit, verlangsamte Reaktionsfähigkeit und eingeschränkte Konzentration. In der MPU wird bei nachgewiesenem Fehlgebrauch geprüft, ob eine ausreichende Verhaltensänderung, Einsicht und eine stabile Rückfallprophylaxe vorliegen. 

Beurteilungskriterien

Die Beurteilungkriterien sind eines der wichtigesten Standardwerke für die MPU. Die MPU-Gutachter finden darin eine umfassende Zusammenstellung des aktuellen wissenschaftlichen Standes und die Kriterien, nach denen jeder Einzelfall begutachtet wird. Eine kompetente und seriöse MPU-Beratung arbeitet auf der gleichen wissenschaftlichen Grundlage wie die MPU-Gutachter. 

Bluttest

Ein Bluttest wird in der Regel notwendig bei MPU mit Alkoholfragestellung. Standardmäßig werden die sogenannten Leberwerte (GOT, GPT, GGT) untersucht, seltener auch der CDT-Wert. Auch im Vorfeld der MPU kann ein Bluttest bei Alkoholauffälligkeit sinnvoll sein, etwa im Rahmen einer PEth-Analyse.

BtMG (Betäubungsmittelgesetz)

Gesetzliche Regelungen zu illegalen Drogen – seit der Teillegalisierung neuerdings ohne Cannabis. Der Gesetzestext ist einsehbar unter gesetze-im-internet.de

C

Cannabis

Cannabis ist eine Pflanzengattung aus der Familie der Hanfgewächse, deren Blüten und Blätter psychoaktive Substanzen wie Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. In der Medizin wird Cannabis zur Linderung von Schmerzen, Übelkeit oder Spastiken eingesetzt (Medizinal-Cannabis). In der Freizeitnutzung wirkt es berauschend und entspannend, kann jedoch bei regelmäßigem Konsum zu psychischen und körperlichen Abhängigkeiten führen. Die rechtliche Einstufung variiert international stark. In Deutschland hat im Jahr 2024 eine Teillegalisierung stattgefunden. 

CDT-Wert

Der CDT-Wert (Carbohydrate Deficient Transferrin) ist ein biochemischer Laborparameter, der zur Diagnostik von chronischem oder regelmäßigem Alkoholmissbrauch verwendet wird.

CDT bezeichnet eine Gruppe von Transferrin-Isoformen, bei denen die Kohlenhydratseitenketten unvollständig sind. Normalerweise enthält Transferrin zwei vollständige Kohlenhydratketten mit Sialinsäure-Enden. Durch chronischen Alkoholkonsum wird die Glykosylierung gestört, sodass vermehrt Transferrin-Moleküle mit weniger oder keinen Sialinsäure-Resten entstehen.

CDT ist relativ spezifisch für Alkohol, im Gegensatz zu anderen Leberwerten, die auch durch andere Erkrankungen beeinflusst werden können. 

Ein erhöhter CDT-Wert ist ein Hinweis auf regelmäßigen Alkoholkonsum von mehr als ca. 60–80 g reinen Alkohols pro Tag über mindestens 1–2 Wochen. Normale Werte sprechen gegen einen chronischen Alkoholmissbrauch.

Im Rahmen eines Bluttests bei Alkoholfragestellungen kann im Medizinischen Teil der MPU der CDT-Wert erhoben werden. Zum Abstinenznachweis im Vorfeld der MPU eignet er sich in der Regel nicht, da mit der Messung von EtG im Haar und im Urin oder mit der Messung von PETh im Blut spezifischere Methoden zur Verfügung stehen.

CTU-Kriterien

Die CTU-Kriterien (CTU = Chemisch-Toxikologische Untersuchung) legen die verbindlichen Standards für Abstinenznachweise im Rahmen einer MPU fest. Sie wurden im Rahmen der MPU-Beurteilungskriterien von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) entwickelt und gelten bundesweit.

Die CTU-Kriterien definieren die Anforderungen an die Durchführung, Dokumentation und Bewertung von Abstinenznachweisen bei Alkohol- oder Drogenfragestellungen im Rahmen der MPU. Sie betreffen insbesondere:

  • Art der Proben: Urin oder Haare
  • Anzahl und Verteilung der Tests, z. B. mindestens 6 Urinscreenings bei 12 Monaten Abstinenz
  • Unverhergesehene Einbestellung: Die Stichproben erfolgen kurzfristig und zufällig
  • Sichtkontrolle bei den Urinscreenings
  • Akkreditierung der Labore 
  • lückenlose Dokumention

    Cut-off-Wert

    Der Cut-off-Wert ist in der Labordiagnostik der Wert, ab dem ein bestimmter Test als positiv bzw. negativ gilt. Vom Cut-off-Wert abgegrenzt wird die Nachweisgrenze eines Laborverfahrens, die angibt, bis zu welcher Stoffkonzentration eine zu bestimmende Substanz gerade noch zuverlässig erfasst wird. Der Cut-off-Wert liegt in der Regel deutlich oberhalb der Nachweisgrenze.

    Ein Cut-off-Wert im Zusammenhang mit Abstinenznachweisen für die MPU bezeichnet die Nachweisgrenze, ab der ein bestimmter Stoff (z. B. Alkoholabbauprodukt oder Drogenmetabolit) im Urin oder Haar als positiv gewertet wird. 

    D

    Delikt

    Ein Delikt bezeichnet im juristischen Sinne eine rechtswidrige Handlung, die gegen geltendes Gesetz verstößt. Im Zusammenhang mit der MPU ist mit einem Delikt in der Regel ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht gemeint, der Zweifel an der Fahreignung begründet.

    Im Kontext des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) spricht man von einem Verkehrsdelikt, wenn eine Person durch ihr Verhalten im Straßenverkehr gegen gesetzliche Vorschriften verstößt – etwa durch:

    • Trunkenheit im Verkehr
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße
    • Aggressives oder rücksichtsloses Fahrverhalten

    Diese Delikte können sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten sein. Sie führen zur Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde, insbesondere wenn sie wiederholt oder mit erheblicher Gefährdung einhergehen.

    Ein Verkehrsdelikt wird dann zum Anlass für eine MPU, wenn es Zweifel an der körperlichen oder geistig-charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs begründet. Die MPU dient in diesem Fall der individuellen Prognose, ob künftig mit regelkonformem Verhalten im Straßenverkehr zu rechnen ist.

    Differentialdiagnostik

    Differentialdiagnostik bezeichnet in der Medizin und Psychologie das systematische Vorgehen zur Abgrenzung, z. B. von Diagnosestufen. Ziel ist es, durch gezielte Untersuchungen und Ausschlussverfahren die wahrscheinlichste und zutreffendste Diagnose zu ermitteln. 

    Im Rahmen einer MPU ist die Differentialdiagnostik besonders wichtig, wenn es darum geht, psychische oder körperliche Ursachen für auffälliges Verkehrsverhalten zu klären. 

    Die verkehrsdiagnostische Einschätzung durch die MPU-Gutachter erfolgt anhand der MPU-Hypothesen, die in den Beurteilungskriterien beschrieben werden. 

    Dokumentierte Trinkpause

    Die dokumentierte Trinkpause ist ein zeitlich begrenzter, nachweisbarer Zeitraum, in dem eine Person bewusst auf Alkohol verzichtet, ohne dass eine dauerhafte Abstinenzabsicht vorliegt. Sie wird häufig im Rahmen eines Konzepts des sogenannten Kontrollierten Trinkens eingesetzt, insbesondere bei Personen, die nicht alkoholabhängig sind, aber durch Alkoholkonsum im Straßenverkehr auffällig wurden. Die Trinkpause dient dazu, die Verhaltensänderung zu belegen und die Fähigkeit zur Selbstkontrolle zu demonstrieren. Sie dauert in der Regel mindestens drei Monate und wird durch anerkannte toxikologische Untersuchungen (z. B. Haaranalysen oder Urinkontrollen) dokumentiert. 

    E

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine behördliche oder gerichtliche Maßnahme, bei der einer Person dauerhaft die Berechtigung entzogen wird, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Sie ist im Gegensatz zu einem zeitlich begrenzten Fahrverbot eine tiefgreifendere Maßnahme und wird in der Regel bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen oder Straftaten verhängt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

     Häufige Gründe für die Entziehung:

    • Alkohol- und/oder Drogenkonsum am Steuer
    • Wiederholte Verkehrsverstöße mit 8 oder mehr Punkten in Flensburg
    • Verkehrsstraftaten, z. B. unerlaubten Entfernens vom Unfallort
    • Aggressionsdelikte
    • Medizinisch-psychologische Untauglichkeit (z. B. durch psychische Erkrankungen oder Suchtproblematik)

    In der Regel wird eine Sperrfrist festgelegt, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden – oft mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

    F

    Fahreignungsregister (FAER)

    Ein zentrales Register des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), in dem verkehrsrelevante Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Fahrerlaubnisinhabern gespeichert werden, sofern diese mit Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem belegt sind. Ziel ist die Früherkennung und Vermeidung von Gefährdungen im Straßenverkehr durch ungeeignete oder wiederholt auffällige Fahrer. Eine MPU aufgrund von Punkten wird in der Regel ab 8 Punkten in Flensburg angeordnet. 

    Fahreignungsförderne Interventionen (FFI)

    Fahreignungsfördernde Interventionen (FFI) sind verkehrstherapeutische Maßnahmen, die darauf abzielen, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederherzustellen oder zu erhalten. Sie richten sich insbesondere an Personen, die durch Verkehrszuwiderhandlungen, Alkohol- oder Drogenkonsum oder andere Auffälligkeiten im Straßenverkehr ihre Fahrerlaubnis verloren haben oder gefährdet sind, diese zu verlieren.

    FFI basieren auf wissenschaftlich fundierten, meist verhaltenstherapeutischen oder tiefenpsychologischen Konzepten. Ziel ist es, die Selbstreflexion der Betroffenen zu fördern, problematische Verhaltensmuster zu erkennen und nachhaltige Verhaltensänderungen zu bewirken. Sie berücksichtigen alle Elemente, die für einen stabilen Veränderungsprozess erforderlich sind: Deliktaufarbeitung, Einsichtsbildung, Kompetenzaufbau, Stabilisierung und Rückfallprophylaxe. Sie umfassen psychoedukative Module sowie Elemente der Vor- und Nachbereitung

    Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Verkehrstherapeuten. Seit der 4. Auflage der Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung sind für FFI verbindliche Qualitätsstandards (FFI-Kriterien) definiert, um den Betroffenen eine bessere Transparenz bei der Auswahl seriöser und kompetenter Anbieter zu ermöglichen. 

    FFI-Kriterien

    Mit der 4. Auflage der Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung wurden für FFI verbindliche Qualitätsstandards (die sogenannten FFI-Kriterien) definiert, um den Betroffenen eine bessere Transparenz bei der Auswahl seriöser und kompetenter Anbieter für verkehrstherapeutische Programme zu ermöglichen. FFI steht dabei für Fahreignungsfördernde Interventionen

    G

    Gesundheitliche Eignung

    Die gesundheitliche Eignung ist gegeben, wenn keine körperlichen oder geistigen Mängel vorliegen, die das sichere Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen. Die Beurteilung erfolgt individuell, ggf. durch ärztliche oder psychologische Gutachten, und orientiert sich an den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere Anlage 4. Diese Anlage listet häufige Erkrankungen und Mängel auf, die die Fahreignung beeinträchtigen oder ausschließen können. Dazu zählen z. B.:

    • Seh- und Hörstörungen
    • Bewegungsbehinderungen
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    • Neurologische und psychische Erkrankungen
    • Alkohol- und Drogenabhängigkeit

    Die Anlage unterscheidet zwischen:

    • Eignung (uneingeschränktes Führen möglich)
    • Bedingte Eignung (z. B. mit Auflagen oder Beschränkungen)
    • Nichteignung (Fahrerlaubnis nicht möglich)

    §§ 13 und 14 FeV regeln zusätzlich die Anordnung von Gutachten bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch.

     

    Gutachten

    In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind verschiedene Arten von Gutachten vorgesehen, die zur Beurteilung der Fahreignung herangezogen werden können. Diese Gutachten dienen dazu, Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären.

    Im Wesentlichen lassen sich drei Gutachtenarten unterscheiden:

    Ärztliches Gutachten

    • Wird angeordnet, wenn Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung bestehen.
    • Kann z. B. bei Krankheiten wie Diabetes, Epilepsie oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen erforderlich sein.
    • Muss von einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt werden.

    Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

    Wird bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen im Straßenverkehr angeordnet, insbesondere bei:

    •  Alkohol- oder Drogenauffälligkeit
    •  Punkten im Fahreignungsregister (ab 8 Punkten)
    • Aggressivem oder risikoreichem Fahrverhalten
    • Besteht aus medizinischer Untersuchung, psychologischer Exploration und Leistungstests.

    Technisches Gutachten

    • Wird bei körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen verlangt.
    • Prüft, ob und wie ein Fahrzeug technisch angepasst werden muss, um sicher geführt werden zu können.

    Grenzwert

    Ein Grenzwert bezeichnet im verkehrsrechtlichen und medizinisch-toxikologischen Kontext eine festgelegte Schwelle, ab der eine Substanzkonzentration im Körper als rechtlich oder medizinisch relevant gilt. Wird dieser Wert überschritten, kann dies auf eine Beeinträchtigung der Fahreignung hinweisen und rechtliche Konsequenzen wie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Auflagen oder den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Grenzwerte dienen somit als Entscheidungsgrundlage für Behörden, Gutachter und Gerichte. Zum Beispiel wurde im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung im Jahr 2024 der THC-Grenzwert für die Verkehrsteilnahme auf 3,5 ng/ml Blut angehoben. 

    Im Rahmen der MPU ist die Einhaltung von Grenzwerten oftmals Voraussetzung für ein positives Gutachten. Auch bei den Abstinenznachweisen kann bei Unterschreitung bestimmter Werte (z. B. zu niedriger Kreatininwert) das Programm als ungültig gewertet werden.

    H

    Haaranalyse

    Die Haaranalyse ist eine wissenschaftlich anerkannte Methode zur Überprüfung einer längerfristigen Abstinenz von Alkohol oder Drogen im Vorfeld oder im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Sie dient dem Nachweis, dass eine Person über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine psychoaktiven Substanzen konsumiert hat, und ist insbesondere bei substanzbezogenen Fragestellungen wie Alkohol- oder Drogenauffälligkeit im Straßenverkehr von Bedeutung.

    Für die Analyse werden in der Regel zwei circa bleistiftdicke Haarsträhnen vom Hinterkopf entnommen, wobei ein Zentimeter Haar etwa einem Monat Konsumverhalten entspricht. Die maximale rückwirkende Nachweiszeit beträgt bei Drogen sechs Monate (6 cm Haarlänge), bei Alkohol in der Regel drei Monate (3 cm Haarlänge). Die Haaranalyse muss in einem forensisch akkreditierten Labor nach den sogenannten CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchung) durchgeführt werden, um anerkannt zu werden

    Wichtig ist, dass das Haar unbehandelt ist – Färbungen, Bleichungen oder intensive Pflegeprodukte können die Ergebnisse verfälschen oder zur Nicht-Verwertbarkeit der Probe führen. Die Methode gilt als besonders zuverlässig und planbar, da sie im Gegensatz zu Urinkontroll-Programmen keine kurzfristigen Kontrollen erfordert. 

    Bei Alkoholauffälligkeit ist die Haaranalyse nicht nur als Abstinenznachweis sinnvoll, sondern wird auch regelmäßig als Beleg für das sogenannte Kontrollierte Trinken empfohlen. Dabei kann es sowohl als dokumentierte Trinkpause dienen oder auch als Beleg für einen moderaten Alkoholkonsum

    Hypothese

    Eine Hypothese ist eine begründete, überprüfbare Annahme über einen Zusammenhang zwischen bestimmten Beobachtungen, Ereignissen oder Merkmalen. Sie dient als Ausgangspunkt für wissenschaftliches Denken und wird durch systematische Datenerhebung und Analyse geprüft.

    Im Rahmen einer MPU dienen die sogenannten MPU-Hypothesen zur gutachterlichen Einschätzung des einzelnen Probanden und den daraus folgenden Anforderderungen für eine positive MPU-Prognose. 

    I

    I*diotentest

    Veralteter und abwertender Begriff für die MPU. Wird heute nur noch umgangssprachlich benutzt, da er die Komplexität der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nicht widerspiegelt.

    Inhaber-MPU

    Unter Inhaber-MPU wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung verstanden, die zur Überprüfung der Fahreignung bei Personen angeordnet werden, die noch Inhaber der Fahrerlaubnis sind – meist, weil das Delikt als nicht ganz so schwerwiegend eingestuft wird, z. B: bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad. Die Inhaber-MPU unterscheidet sich von der sogenannten Bewerber-MPU, bei der eine Entziehung der Fahrerlaubnis stattgefunden hat. 

    Für Inhaber der Fahrerlaubnis, deren Fahreignung in Zweifel steht, gelten meist sehr kurze Fristen für die Vorlage des MPU-Gutachtens. Deswegen ist es ratsam,  so schnell wie möglich eine kompetente MPU-Beratung wahrzunehmen. 

    J

    Juristische Bewertung

    Die juristische Bewertung einer Anordnung  durch die Fahrerlaubnisbehörde kann im Einzelfall sinnvoll sein. Als Anbieter für verkehrstherapeutische Programme können wir keine Rechtsberatung anbieten,  diese sollte durch einen versierten Rechtsanwalt erfolgen, sinnvollerweise durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Verkehrsverwaltungsrecht. Gerne geben wir Tipps dazu. 

    K

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr mit Sitz in Flensburg, die dem Bundesministerium für Verkehr (BMDV) untersteht. Unter anderem führt das KBA das Fahreignungsregister (FAER), das den Gerichten und Staatsanwaltschaften, den Bußgeld- und Fahrerlaubnisbehörden, den Polizeibehörden, dem Zoll und dem Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr (ZKfWBw) Daten zugänglich macht. 

    Kognitive Leistungsfähigkeit

    Die kognitive Leistungsfähigkeit umfasst zentrale Denk- und Verarbeitungsprozesse wie Aufmerksamkeit, Konzentration, Wahrnehmung, Gedächtnis, Reaktionsvermögen, Problemlösungsfähigkeit und logisches Denken. Diese Fähigkeiten sind entscheidend für das sichere und angemessene Verhalten im Straßenverkehr. Wer ein Fahrzeug führt, muss in der Lage sein, Informationen schnell und korrekt aufzunehmen, zu verarbeiten und entsprechend zu handeln – etwa bei plötzlichen Gefahren oder komplexen Verkehrssituationen.

    Im Rahmen der MPU wird die kognitive Leistungsfähigkeit häufig durch standardisierte Leistungstests überprüft. Diese Tests sollen feststellen, ob die getestete Person über die notwendigen geistigen Voraussetzungen verfügt, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

    Typische Testbereiche sind dabei:

    • Reaktion
    • Konzentration
    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit
    • Orientierung

    Der Leistungstest ist einer der drei Teilbereiche einer MPU.

    Kontrolliertes Trinken

    Im Kontext der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bezeichnet Kontrolliertes Trinken eine alternative Strategie zur vollständigen Alkoholabstinenz, die darauf abzielt, das Trennvermögen zwischen Alkoholkonsum und Fahren glaubhaft und dauerhaft unter Beweis zu stellen. Es kommt insbesondere bei Personen infrage, bei denen keine fortgeschrittenen Alkoholproblematik oder Alkoholabhängigkeit vorliegt und deren Alkoholkonsum als kontrollierbar eingeschätzt wird.

    Ziel des Kontrollierten Trinkens ist es, den Konsum in sozial verträglichen, risikoarmen Grenzen zu halten und gleichzeitig sicherzustellen. Die Betroffenen müssen dabei belegen, dass sie ihr Trinkverhalten reflektiert und stabil verändert haben. Dies geschieht typischerweise durch:

    • ein sogenanntes Trinktagebuch
    • Laborbelege, z. B. eine Haaranalyse
    • verkehrstherapeutische Begleitung

    Kontrolliertes Trinken wird nicht in allen Fällen akzeptiert – bei wiederholten Alkoholverstößen, hohem Promillewert oder Anzeichen für eine fortgeschrittene Alkoholproblematik oder Alkoholabhängigkeit ist meist eine vollständige Abstinenz erforderlich. Die Entscheidung, ob Kontrolliertes Trinken als Argument bei der MPU genügt, liegt letztlich bei den MPU-Gutachtern und hängt stark vom individuellen Fall ab. Wir raten daher, diese Frage mit einem kompetenten Verkehrstherapeuten durchzusprechen, der im Vorfeld der MPU den Einzelfall anhand der MPU-Beurteilungskriterien einordnen kann. 

    L

    Laborkontrolle

    Leberwert

    M

    Medizinal-Cannabis

    Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

    Die MPU ist ein behördlich angeordnetes Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung von Personen, die im Straßenverkehr durch bestimmte Auffälligkeiten aufgefallen sind. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und zu prüfen, ob die betroffene Person künftig verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen kann.

    Die rechtliche Grundlage der MPU bildet das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ergänzend gelten die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung und die Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und Verkehrsmedizin (DGVM).

    Eine MPU kann angeordnet werden bei:

    • Alkohol- oder Drogenauffälligkeit im Straßenverkehr
    • Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg
    • Wiederholten Verkehrsverstößen
    • Straftaten mit Bezug zur Fahreignung
    • Psychischen oder körperlichen Erkrankungen mit Relevanz für die Verkehrssicherheit

    Die MPU bestehet aus drei Teiluntersuchungen:

    Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg. Sie kann beinhalten:

    In jedem Fall ist eine intensive und tiefgründige Selbstreflexion über das frühere Verhalten und die Entwicklung einer glaubwürdigen Veränderungsmotivation und Rückfallprophylaxe notwendig, um ein positives Ergebnis zu erzielen.

    Moderater Alkoholkonsum

    Moderater Alkoholkonsum bezeichnet die Aufnahme von Alkohol in gesundheitlich unbedenklichen, kontrollierten Mengen. Er steht im Gegensatz zu riskantem oder schädlichem Konsum und wird in der medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Literatur als Konsumform beschrieben, bei der das Risiko für körperliche, psychische oder soziale Schäden möglichst gering bleibt.

    Im Kontext der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kann moderater Alkoholkonsum eine Rolle spielen, wenn Betroffene glaubhaft darlegen können, dass sie ihr Trinkverhalten kontrollieren und sicher vom Fahren trennen können. In solchen Fällen wird häufig das Konzept des sogenannten Kontrollierten Trinkens verfolgt.

    MPU-Anordnung

    MPU-Beratung

    MPU-Beurteilungskriterien

    MPU-Gutachten

    MPU-Gutachter

    MPU-Hypothesen

    Die MPU-Gutachter formulieren zu Beginn der Begutachtung prüfbare Hypothesen, also wissenschaftlich begründete Annahmen, über die Fahreignung der betroffenen Person. Diese Hypothesen orientieren sich an standardisierten Kategorien, z. B.:

    • A-Hypothesen für alkoholauffällige Kraftfahrer
    • D-Hypothesen für alkoholauffällige Kraftfahrer
    • M-Hypothesen bei Medikamentenauffälligkeit
    • V-Hypothesen für verkehrsauffällige Kraftfahrer

    Übergeordnet dient die Anfangshypothese H 0 zur Feststellung, ob genügend verwertbare Befunde vorliegen, um eine Prognose aussprechen zu können. 

    Eines der Standardwerke zur Begutachtung der Fahreignung sind die MPU-Beurteilungskriterien. Hier wird der Stand der Wissenschaft zu den wesentlichen Fragestellungen in der Fahreignungsdiagnostik dargestellt Die Beurteilungskriterien machen die Anforderungen an die Fahreignung transparent und sind deshalb auch für Verkehrtherapeuten im Bereich der Fahreignungsfördernen Interventionen (FFI) unverzichtbar. 

    In den Beurteilungskriterien wird außerdem formuliert, welche Voraussetzung je nach Hypothese für eine positive MPU-Prognose erreicht sein sollten. 

    MPU-Nachschulung

    MPU-Vorbereitung

    N

    Nachschulungskurs

    Negative Begutachtung

    O

    Ordnungswidrigkeit

    Orientierungsfähigkeit

    P

    PEth-Wert

    Der PEth-Wert (Phosphatidylethanol) ist ein biomarkerbasierter Blutwert, der im Rahmen der MPU zur Beurteilung des Alkoholkonsums herangezogen wird. PEth entsteht ausschließlich im Körper, wenn Alkohol konsumiert wurde, und gilt daher als sehr spezifischer und sensitiver Marker für Alkoholkonsum in den letzten Wochen.

    PEth kann sowohl als Abstinenznachweis als auch zur Kontrolle eines moderaten Konsums verwendet werden. Er wird zunehmend als Alternative oder Ergänzung zu EtG (Ethylglucuronid) und CDT (Carbohydrate Deficient Transferrin) eingesetzt.

    Für die Entnahme reichen ein bis zwei Tropfen Kapillarblut zum Beispiel aus der Fingerspitze.

    Phosphatidylethanol (PEth)

    Phosphatidylethanol (PEth) ist ein direkter Alkoholmarker, der ausschließlich im Körper gebildet wird, wenn Alkohol (Ethanol) konsumiert wurde. Es entsteht durch eine Reaktion von Ethanol mit Phospholipiden in Zellmembranen, insbesondere in roten Blutkörperchen.

    PEth gilt als hoch spezifischer und sensitiver Marker für Alkoholkonsum. Im Gegensatz zu anderen Markern wie CDT weist PEth ausschließlich auf Alkoholkonsum hin und nicht auf andere Leber- oder Stoffwechselerkrankungen. Es kann bereits nach geringem Konsum nachgewiesen werden und bleibt je nach Konsumverhalten mehrere Wochen im Blut nachweisbar.

    Im Rahmen der MPU wird PEth zunehmend als verlässlicher Nachweis für Alkoholabstinenz oder moderaten Konsum eingesetzt. Je nach PEth-Wert eignet sich die Analyse sowohl zur Kontrolle bei Kontrolliertem Trinken als auch zur Dokumentation einer vollständigen Abstinenz. Es stellt eine mögliche Alternative zu Urin– oder Haaranalysen dar.

    Die Bestimmung erfolgt durch eine Blutprobe, meist aus einem Tropfen Kapillarblut. Die Analyse muss in einem akkreditierten Labor erfolgen und den CTU-Kriterien entsprechen.

    Psycho-physischer Leistungstest

    Q

    Qualitätsstandards für die MPU-Vorbereitung

    Qualitätsmanagement

    Richtlinie MPU

    R

    Reaktionsfähigkeit

    Reaktionstest

    S

    Screening-Programm

    Substanzauffälligkeit

    Der Begriff Substanzauffälligkeit beschreibt das Verhalten von Verkehrsteilnehmern, die unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen wie Alkohol, Cannabis, anderen Drogen oder bestimmten Medikamenten am Straßenverkehr teilnehmen. In Deutschland kann dies als erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit gewertet werden und stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar. Die rechtlichen Folgen reichen von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen – abhängig von der Substanz, dem Verhalten und möglichen Gefährdungen. Nach substanzbedingten Auffälligkeiten wird häufig eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen.

    T

    THC-Grenzwert

    THC-Wert

    Technisches Gutachten

    Ein technisches Gutachten wird erforderlich, wenn körperliche Einschränkungen oder Behinderungen vorliegen, die eine Anpassung des Fahrzeugs notwendig machen könnten. Ziel ist es zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die betroffene Person ein Fahrzeug sicher führen kann. Dabei wird begutachtet, welche technischen Hilfsmittel oder Umbauten erforderlich sind, um eine sichere Fahrzeugbedienung zu gewährleisten. Das Gutachten wird in der Regel von einem Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erstellt und kann auch praktische Fahrproben beinhalten, um die tatsächliche Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu überprüfen.

    U

    Urinkontrolle

    Urinscreening

    V

    Verkehrspsychologische Beratung

    Verkehrsdelikt

    Ein Delikt bezeichnet im juristischen Sinne eine rechtswidrige Handlung, die gegen geltendes Gesetz verstößt. Im Zusammenhang mit der MPU ist mit einem Delikt in der Regel ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht gemeint, der Zweifel an der Fahreignung begründet.

    Im Kontext des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) spricht man von einem Verkehrsdelikt, wenn eine Person durch ihr Verhalten im Straßenverkehr gegen gesetzliche Vorschriften verstößt – etwa durch:

    • Trunkenheit im Verkehr
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße
    • Aggressives oder rücksichtsloses Fahrverhalten

    Diese Delikte können sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten sein. Sie führen zur Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde, insbesondere wenn sie wiederholt oder mit erheblicher Gefährdung einhergehen.

    Ein Verkehrsdelikt wird dann zum Anlass für eine MPU, wenn es Zweifel an der körperlichen oder geistig-charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs begründet. Die MPU dient in diesem Fall der individuellen Prognose, ob künftig mit regelkonformem Verhalten im Straßenverkehr zu rechnen ist.

    Verkehrspsychologe

    W

    Widmark-Formel

    X

    XTC (Ecstasy)

    Y

    Young Driver

    Z

    Z-Substanzen

    Z-Drugs

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    In einem kostenfreien Online-Meeting (oder Telefonat) erläutern wir dir, worauf es bei einer positiven MPU ankommt und wie du die Erwartungen der Gutachter erfüllen kannst.

    Alle deine Fragen sind bei uns herzlich willkommen.

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